Das dänische Folketing hat am Freitag die erwartete Gesetzesänderung verabschiedet. Ab 1.10.2012 treten folgende Änderungen in Kraft:
Spendersamen
Singles und Paare können selbst bestimmen ob sie offenen oder anonymen Spendersamen anwenden möchten.
Paare können auch einen eigenen Spender mitbringen. Singles können dies nur wenn der Spender auch die Vaterschaft für das Kind übernimmt. Der Spender darf jedoch nicht in enger Verwandtschaft mit der Frau sein.
Eizell Spende
Offene Spende und anonyme Spende sind erlaubt. Die Frau darf jedoch keine Eizelle von Ihrer Tochter oder Ihrer Mutter empfangen, eine Schwester oder Freundin ist erlaubt. Die Spenderin darf nicht in enger Verwandtschaft mit dem Partner der Frau sein.
Die Eizelle muss mit den Spermien des Partners befruchtet werden. Man darf nicht Eizell-Spende und Spendersamen gemeinsam anwenden. Deshalb dürfen wir Singles keine Behandlung mit Spender-Eizellen anbieten.
Enge Verwandtschaft
Um vererbliche Krankheiten beim Kind zu vermeiden, dürfen Kinder, Eltern, Cousins, Cousinen und deren Kinder sowohl als Cousins und Cousinen der Eltern und deren Kinder nicht als Spender innerhalb der Familie akzeptiert werden.
Vernichtung bei Todesfällen und Export ins Ausland
Wir sind weiterhin dazu verpflichtet, Eizellen und befruchtete Embryos beim Todesfall der Frau zu vernichten, da sie nicht in die Gebärmutter einer anderen Frau eingesetzt werden dürfen.
Spermien des Mannes dürfen auch nach seinem Tod angewendet werden, wenn er vorher eine schriftliche Zulassung gegeben hat. Dies gilt auch für befruchtete kryokonservierte Embryos.
Eizellen und Embryos dürfen nach dem 1.10. aus Dänemark ausgeführt werden.